Es ist ein politisches Schauspiel, das in der Öffentlichkeit fast zwangsläufig für Kopfschütteln sorgt. Dass der scheidende Kultur- und Sportreferent Jürgen Enninger (Grüne) nun vor das Verwaltungsgericht zieht, um gegen die Neubesetzung seines Postens durch die SPD zu klagen, bedient auf den ersten Blick jedes Klischee: Da kann einer einfach nicht loslassen. Jemand verliert eine Wahl im Stadtrat und rennt direkt zum Richter. In der Außenwirkung ist das fatal – es wirkt wie das trotzige Aufbegehren einer Partei, die nach der Kommunalwahl 2026 ihre Felle davonschwimmen sieht. Man vermutet schnell Kalkül: Werden die Grünen hier als schlechte Verlierer wahrgenommen, die Enninger nur vorschicken, um der neuen Konstellation den Start zu vermiesen? Das kommt draußen bei den Bürgern verständlicherweise schlecht an.
Doch wer die Augsburger Situation auf dieses simple „Mimimi“ eines geschassten Politikers reduziert, macht es sich zu einfach. Denn hinter der schlechten Optik verbirgt sich ein tiefes politisches und rechtliches Dilemma, das einen genauen Blick auf die Augsburger Machtverhältnisse erfordert.
Eine Mehrheit auf tönernen Füßen
Von einem klaren, unmissverständlichen Wählerauftrag für die neue Rathaus-Spitze kann in Augsburg nämlich kaum die Rede sein. Zwar hat der neue Oberbürgermeister der SPD die CSU-Kandidatin in der Stichwahl geschlagen – ein unbestreitbarer persönlicher Erfolg. Doch im Stadtrat spiegelt sich dieses klare Bild überhaupt nicht wider.
Die politischen Lager sind extrem zersplittert. Um überhaupt auf die notwendige Mehrheit im Stadtrat zu kommen, müssen komplexe Fraktionsgemeinschaften und Zweckbündnisse geschmiedet werden. Die SPD selbst stellt de facto nur eine Basis von acht Stimmen. Selbst die stärksten Kräfte kommen allein gerade einmal auf 15 (CSU) Sitze. Dass hier Posten im Paket neu vergeben werden, basiert auf einer mathematischen Anfangsmehrheit, die im politischen Alltag erst noch beweisen muss, wie tragfähig sie ist. Ein klares, unumstößliches Votum sieht anders aus.
Und genau in diesem Graubereich zwischen knappen Mehrheiten und politischem Postenschacher entsteht das eigentliche Dilemma unseres Systems:
Wir berufen uns in Sonntagsreden allzu gerne auf die Errungenschaften unseres Rechtsstaats und die Einhaltung demokratischer Spielregeln. Doch wenn dann jemand diese Rechte tatsächlich einfordert, gilt er schnell als Spielverderber.
Es ist das gute Recht jedes Bürgers und jedes Beamten, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen. Wenn Spitzenposten in einer Verwaltung ohne vorherige Ausschreibung im Zuge von Koalitionsverhandlungen quasi als politische Beute verteilt werden, berührt das grundlegende Prinzipien der Bestenauslese.
Hier zeigt sich die Schizophrenie der politischen Debatte: Würde eine Verwaltung bei einer normalen Stellenausschreibung so intransparent agieren, wäre der Aufschrei groß. Geschieht es auf Referentenebene nach einer Wahl, wird vom Verlierer erwartet, dass er gefälligst stillschweigend und „würdevoll“ das Feld räumt. Wer klagt, stört den Betrieb.
Man muss Enningers Amtsführung der letzten sechs Jahre nicht fehlerfrei gefunden haben, um zu sehen, in welcher Zwickmühle wir uns hier bewegen. Ja, die Klage beschädigt sein persönliches Ansehen und das seiner Partei in der Öffentlichkeit, weil sie wie ein Akt der Missgunst wirkt.
Gleichzeitig ist es aber legitim – und in einer instabilen politischen Landschaft wie der Augsburger vielleicht sogar notwendig –, genau hinzusehen, wie sauber die rechtlichen Prozesse bei der Machtübergabe eingehalten werden. Wenn wir eine Kultur pflegen, in der das Einfordern von Recht im Moment des Ausscheidens sofort mit Häme und dem Vorwurf der Eitelkeit bestraft wird, schaden wir am Ende dem Vertrauen in die Institutionen. Ein bisschen mehr sachliche Differenzierung und weniger reflexartiges Nachtreten würde uns allen in diesen Tagen gut zu Gesicht stehen.




